Die Solaranlage für die Steckdose: Mit einem Balkonkraftwerk auch kleine Flächen nutzen

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22. Oktober 2022

Die Solaranlage für die Steckdose: Mit einem Balkonkraftwerk auch kleine Flächen nutzen

Montagesystem festschrauben, Stecker rein, fertig. EIn Balkonkraftwerk zu installieren dauert nur wenige Minuten und ermöglicht es auch, kleine Flächen zur Produktion von eigenem Solarstrom zu nutzen. Für wen sich das lohnt, ob eine Balkon-Solaranlage eine Anmeldung erfordert und was sie kostet.

Mit der Sonnenenergie, die an nur einem Tag auf die Erde trifft, ließe sich die Weltbevölkerung ein ganzes Jahr lang mit Strom versorgen. Ein Balkonkraftwerk absorbiert einen Teil dieser Energie und nutzt sie zur Gewinnung von Ökostrom. So reduzieren Anwender ihren ökologischen Fußabdruck ebenso wie die Abhängigkeit von Energieversorgern. Die Mini-Solaranlagen lassen sich dabei nicht nur an den namensgebenden Balkonen anbringen, sondern ebenso auf Gartenhäusern oder Garagen.

Montage innerhalb weniger Minuten

Die Installation einer Balkon-Solaranlage gestaltet sich denkbar einfach. Anbieter liefern ein Schienensystem mit. Dieses ermöglicht die Anbringung der Solarmodule ohne bauliche Veränderungen am Gebäude. Das macht die Lösung vor allem auch für Mieter interessant. Bei Auszug lassen sich die Module ebenso leicht wieder demontieren.

Ebenfalls im Lieferumfang des Balkonkraftwerks enthalten ist eine Steckdosenverbindung. Genauer gesagt handelt es sich dabei um einen gängigen Schutzkontaktstecker, häufig auch als Schukostecker abgekürzt. Damit schließen Anwender ihr Balkonkraftwerk an eine haushaltsübliche Steckdose an.

Sobald die PV-Anlage an der Steckdose angeschlossen ist, versorgt sie das Stromnetz mit Solarstrom. Alle Verbraucher, die an Steckdosen im gleichen Stromnetz angeschlossen sind, von der Waschmaschine bis zum Fernseher nutzen von nun an vorrangig den Strom aus dem hauseigenen Kraftwerk.

Wann sich eine Balkon-Solaranlage lohnt

Laut Verbraucherzentrale lohnt sich ein Balkonkraftwerk in den meisten Fällen. Entscheidend ist dabei viel weniger, ob es sich rechnet, sondern vielmehr ab wann. Und dieser Punkt hängt vor allem von dem Ertrag der Steckdosen-Solaranlage ab. Je mehr kostenlosen Strom sie produziert und damit den teuren Strom des Energieanbieters einspart, desto schneller rentiert sich die Anschaffung.

Bei optimaler Ausrichtung ist bei einem Balkonkraftwerk mit 600 Watt Leistung ein jährlicher Stromertrag von 500 bis 600 Kilowattstunden durchaus realistisch. Der Strompreis pro Kilowattstunde liegt bei Energieversorgern derzeit bei rund 35 Cent. Für 600 Kilowattstunden zahlen Verbraucher demnach 210 Euro. Gehen wir davon aus, dass das Balkonkraftwerk 1.000 Euro gekostet hat. In diesem Fall hätte sich die Anschaffung bereits nach rund 5 Jahren rentiert. Da die Lebensdauer von Mini-Solaranlagen gut 20 Jahre und mehr beträgt, erzielen Verbraucher in dem genannten Beispiel über mindestens 15 Jahre eine Rendite von 210 Euro jährlich. Diese fällt umso höher aus, je stärker die Strompreise steigen.

Politik strebt Vereinfachung an

Unabhängig von den finanziellen Einsparungen spielt bei Solarstrom auch immer der ökologische Aspekt eine Rolle. Um Klimaschutzziele und die Energiewende zu erreichen, fördert die Bundesregierung die Anschaffung von Solaranlagen durch einen Verzicht auf die Mehrwertsteuer. 

Künftig sind zudem rechtliche Vereinfachungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken zu erwarten. Durften Eigentümer bisher nur Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt in Eigenregie installieren, sollen künftig bis 800 Watt erlaubt sein. Wer also eine Anlage über 600 Watt plant, für den kann es also durchaus Sinn machen, die aktuellen politischen Geschehnisse noch ein wenig abzuwarten.

Lockerungen sind auch bei der Anmeldung der Mini-Solaranlagen zu erwarten. Vor der Inbetriebnahme der Anlage sind Verbraucher dazu verpflichtet, diese sowohl beim Stromnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Laut Wirtschaftsministerium soll die Anmeldung beim Netzbetreiber künftig wegfallen. Noch ist sie aber zwingend erforderlich!

Keine Einspeisevergütung

Anders als bei großen PV-Anlagen erhalten Eigentümer von Balkonkraftwerken keine Einspeisevergütung für überproduzierten Strom. Sie gelten als Kleinerzeuger. Für sie gilt: Der Stromzähler darf nicht rückwärts laufen. Vor der Inbetriebnahme einer Balkon-Solaranlage kann es erforderlich sein, dass Netzbetreiber den bestehenden Stromzähler gegen einen solchen mit Rücklaufsperre austauschen.

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