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Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte mit seinem Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot Geschichte schreiben. Im Autoland Deutschland gilt ab dem 27.02.2018: Gesundheitsschutz hat Vorrang vor allen übrigen Interessen!

Was besagt das Urteil?

Das Gericht hat geregelt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Jedoch soll dabei die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das lässt den Städten zwar Spielraum. Dennoch schafft das Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot Klarheit im Kampf gegen schmutzige Luft in den Städten. Auch ohne eine „blaue Plakette“, um die sich die Bundesregierung windet, können Städte jetzt Fahrverbote aussprechen. Dabei ist jedoch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. D.h. in erster Linie, dass Übergangsfristen die Nachteile für die betroffenen Dieselfahrer abmildern sollen. Außerdem kann es Ausnahmeregelungen geben, damit z.B. Handwerker ihre Kunden noch beliefern können.

Zwar widerspricht das Urteil dem Bundesrecht. Dieses lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote nicht zu. Die Leipziger Richter berufen sich allerdings auf EU-Recht, dass dazu verpflichtet, Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Daher sind die Fahrverbote zulässig und das Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot rechtssicher.

Was können die Städte jetzt tun?

Mit der Rechtssicherheit durch das Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot können die bereits in dieser Angelegenheit beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart nun Maßnahmen ergreifen, um die Schadstoffbelastung zu senken. Die Luftreinhaltepläne dieser beiden Städte müssen nun schnellstmöglich so angepasst werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Stuttgart prüft nun, ältere Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Diesel 4 mit Fahrverboten zu belegen. Um die durch das Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit zu wahren, dürfen neue Diesel 5 Fahrzeuge erst ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden.

Was kommt auf die Dieselfahrer zu?

Zunächst einmal heißt es abwarten. In den beiden bereits beklagten Städten kann man sich aber schon einmal darauf einstellen, dass Fahrverbote zumindest für Diesel bis Euro 4 bevorstehen. Finanzielle Entlastung durch die Autokonzerne steht für die betroffenen Autofahrer aber nicht an. Das Urteil sagt wörtlich „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen.“ Damit werden sämtliche Konsequenzen durch die betroffenen Autofahrer getragen, die ja sicherlich keine Diesel in der Absicht gekauft haben, die Luft zu verschmutzen. Das halte ich persönlich für fragwürdig. Aber irgendwie scheint man dann auch beim Bundesverwaltungsgericht in letzter Konsequenz vor den Autokonzernen einzubrechen.

Regierung abgetaucht…

Tja, das ist so eine Sache mit der Kanzlerin und der Autoindustrie. Im von den Autokonzernen so abhängigen Deutschland muss schon einiges passieren, damit sich die Regierung über die einflussreichen Lobbyisten hinwegsetzt. Das ist auch diesmal nicht geschehen. Vielmehr kann man getrost davon sprechen, dass die Entscheidung ausgesessen wurde. Nur der Unabhängigkeit unserer Gerichte ist es zu verdanken, dass der Gesundheitsschutz der Bürger höher bewertet wird, als die Milliarden, die die Autoindustrie in die Steuerkassen des Staates spült.

Dabei muss es doch nicht auf ein Entweder-oder hinauslaufen. Im Gegenteil: wieder einmal bleibt eine Chance ungenutzt, durch Einflussnahme der Regierung durch die entsprechende Gesetzgebung den Wandel vom Verbrennungsmotor hin zu alternativen Antrieben zu forcieren. Andere Automobilhersteller sind da schon wesentlich weiter, als „unsere“ Konzerne. Das wird sich langfristig rächen. Aber langfristige Planung interessiert scheinbar bei den Autokonzernen nicht, die sich mehr den Aktionären und Quartalszahlen verpflichtet fühlen.

Schiffe hui, Autos pfui?

Ich selbst pendele mit der Bahn in eine feinstaubbelastete Stadt: Köln. Je nach Wetter kann ich vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn zur Arbeit fahren. Oder ich gehe eine Viertelstunde am Rhein entlang. Wer schon mal am Rhein entlang spaziert ist, weiß wie hoch er durch die Fracht- und Personenschifffahrt frequentiert ist. In einem früheren Artikel habe ich Euch bereits den unglaublich hohen Schadstoffausstoß der Seeschifffahrt geschildert. Bei der Flussschifffahrt sieht es leider nicht wesentlich besser aus.

Spannend ist also die Frage, ob es nicht wirksamere Verbote als ein Diesel-Fahrverbot gäbe, um die Städte und Natur wirklich zu entlasten. Versteht mich nicht falsch. Das Fahrverbot ist absolut sinnvoll, um die Schadstoffbelastung zu senken. Solange aber gleich nebenan die großen Pötte mit Schweröl den Rhein, die Ruhr oder die Elbe entlang schippern, ändert das vergleichsweise wenig. Der Hebel, die Binnen-Schifffahrt zu verpflichten, alternative Antriebe einzusetzen, wäre wesentlich effizienter.

Fazit für das Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine mutige und richtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Wo die Regierung sich wegduckt hat ein unabhängiges Gericht im Sinne der Bürger geurteilt. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Autohersteller das Urteil richtig einordnen und nun das Ende des Verbrennungsmotors beschleunigen.

Dass aber andere große Verschmutzungsquellen aus der Betrachtung völlig ausgeblendet werden, halte ich für wenig sinnvoll. Alte Ölheizungen und die Binnenschifffahrt tragen ebenso zu verschmutzter Luft in den Städten bei wie Dieselfahrzeuge. Leider fehlt hier die mediale Aufmerksamkeit, so dass sich an diesem Umstand bis auf weiteres nichts ändern wird.

Hier findet Ihr die offizielle Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil.

2 Comments

  1. […] nicht zuletzt durch die Diesel-Affäre bei Volkswagen in aller Munde. Darüber habe ich ja bereits ausführlich berichtet. Waren wir in Deutschland lange Zeit vorne im Rennen um erneuerbare Energien und Umweltschutz, […]

  2. […] ich schon ein paar Artikel über saubere Luft, sauberen Verkehr und saubere Ozeane geschrieben habe, dachte ich, dass Euch das Thema saubere […]

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